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Leitfaden

Gibt es eine Förderung für KI-Beratung? Was BAFA übernimmt, und was nicht

Ja, es gibt ein Bundesprogramm, das einen Teil der Kosten externer Beratung für kleine und mittlere Unternehmen übernehmen kann, und eine Beratung zum Einsatz von KI kann darunter fallen. Diese Seite erklärt das Programm allgemein, Quelle ist die Förderrichtlinie auf bafa.de. Sie sagt nicht, ob Ihr Vorhaben gefördert wird: das entscheidet die Bewilligungsbehörde im Einzelfall.

Was die BAFA-Beraterförderung ist

Das Programm heißt „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ und wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) betreut. Grundlage ist die Förderrichtlinie vom 14. Dezember 2022, geändert am 12. Dezember 2024. Gefördert werden Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung, ausdrücklich auch zum Umgang mit dem digitalen Wandel. Anträge sind nach der aktuellen Richtlinie bis zum 31. Dezember 2026 möglich. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsteller ist das beratene Unternehmen, nicht der Berater. Unternehmen im ersten Jahr nach der Gründung führen zusätzlich ein kostenfreies Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner, bevor der Verwendungsnachweis anerkannt wird; bei Freiberuflern zählt als Gründungsdatum die Anmeldung beim Finanzamt. Ob Ihr Unternehmen die Voraussetzungen erfüllt, ist eine Einzelfallentscheidung der Bewilligungsbehörde, keine Frage, die eine Website beantworten kann.

Was das für eine KI-Beratung bedeuten kann

Eine Beratung zur Frage, wo und wie KI in Ihren Abläufen sinnvoll ist, gehört inhaltlich zu den Fragen der Unternehmensführung und des digitalen Wandels, die die Richtlinie nennt. Ausgeschlossen sind nach der Richtlinie unter anderem:

Für die Umsetzung heißt das: Software, die ein Anbieter selbst baut und betreibt, ist nach dieser Regel keine geförderte Beratung. Das gilt für einen Umsetzungs-Sprint oder den laufenden Betrieb einer Lösung, bei jedem Anbieter. Förderfähig kann, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, nur der beratende Teil sein.

Wie man einen geeigneten Berater findet, und warum der Antrag vor dem Vertrag kommt

Gefördert wird nur Beratung durch Berater, die bei BAFA registriert und freigeschaltet sind. Eine öffentliche BAFA-Datenbank zur Prüfung gibt es nicht; die frühere KfW-Beraterbörse wurde zum 31. Dezember 2019 eingestellt. Verbindlich lässt sich der Status nur direkt beim Berater erfragen. Allgemeine Hinweise für Berater stehen auf bafa.de.

Die Reihenfolge ist entscheidend: Mit der Beratung darf erst begonnen werden, wenn das Unternehmen nach dem Antrag das Informationsschreiben der Leitstelle erhalten hat. Als Beginn der Beratung zählt bereits der Abschluss eines Beratungsvertrags. Wer vorher unterschreibt, verliert die Förderung für diese Beratung.

Wie der Antrag grob abläuft

  1. Berater auswählen und den Umfang der Beratung klären. Noch nichts unterschreiben.
  2. Das Unternehmen stellt den Antrag online über die Antragsplattform von BAFA, über eine frei gewählte Leitstelle, zum Beispiel die Leitstelle für Gewerbeförderungsmittel des Bundes in Köln oder die DIHK-Service GmbH in Berlin.
  3. Das Informationsschreiben der Leitstelle abwarten. Erst danach Vertrag schließen und mit der Beratung beginnen.
  4. Beratung durchführen, höchstens 5 Beratungstage.
  5. Den Verwendungsnachweis gegenüber BAFA erbringen. Einzelheiten und Fristen stehen in der Förderrichtlinie.

Hinweis: Diese Seite fasst unsere eigene Recherche zusammen (Stand: September 2026). Sie ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Maßgeblich sind die Angaben auf bafa.de.

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In der Diagnose prüfen wir gemeinsam, welcher Schritt in Ihrem Betrieb zuerst kommt, die Zeitprüfung oder die Kostenprüfung, und ob sich dafür ein Blick auf Förderprogramme lohnt. Eine Förderzusage ist das nicht.

Häufige Fragen

Was ist eine BAFA-Förderung für KI-Beratung?

Ein Zuschuss aus dem Bundesprogramm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“. Ein eigenes KI-Programm ist es nicht: gefördert wird Beratung zu Fragen der Unternehmensführung, ausdrücklich auch zum digitalen Wandel, und darunter kann eine Beratung zum Einsatz von KI fallen. Anträge sind nach der aktuellen Richtlinie bis zum 31. Dezember 2026 möglich.

Wer kann eine BAFA-Beraterförderung beantragen?

Das beratene Unternehmen selbst, nicht der Berater. Unternehmen im ersten Jahr nach der Gründung führen zusätzlich ein kostenfreies Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner. Ob Ihr Unternehmen die Voraussetzungen erfüllt, entscheidet die Bewilligungsbehörde.

Wie hoch ist die Förderung für eine KI-Beratung durch die BAFA?

Förderfähig sind höchstens 3.500 € Beratungskosten je Beratung. In den alten Bundesländern, einschließlich Berlin und Region Leipzig, beträgt der Zuschuss 50 %, höchstens 1.750 €; in den neuen Bundesländern 80 %, höchstens 2.800 €. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.

Wie erkenne ich, ob ein Berater BAFA-registriert ist?

Gefördert wird nur Beratung durch Berater, die bei BAFA registriert und freigeschaltet sind. Eine öffentliche BAFA-Datenbank zur Prüfung gibt es nicht; die frühere KfW-Beraterbörse wurde zum 31. Dezember 2019 eingestellt. Verbindlich lässt sich der Status nur direkt beim Berater erfragen.

Wie beantrage ich die Förderung, und wer hilft mir dabei?

Das Unternehmen beantragt online über die Antragsplattform von BAFA, über eine frei gewählte Leitstelle. Erst nach dem Informationsschreiben der Leitstelle dürfen Vertrag und Beratung beginnen. Fragen zum Verfahren beantworten BAFA und die Leitstellen direkt.

Gilt die Förderung auch für die Zeitprüfung oder den Umsetzungs-Sprint?

Eine Zusage für eine bestimmte Leistung gibt diese Seite nicht: das entscheidet die Bewilligungsbehörde im Einzelfall, und gefördert wird nur Beratung durch einen bei BAFA freigeschalteten Berater. Für den Umsetzungs-Sprint spricht die Richtlinie dagegen, denn er ist gebaute Software, keine Beratung, und Leistungen, die der Berater selbst vertreibt, sind ausgeschlossen. Gruppenformate wie Workshops sind ebenfalls nicht förderfähig.

Quellen

Förderrichtlinie „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“, bafa.de (PDF). Hinweise für Berater: bafa.de. Stand der Angaben: September 2026. Maßgeblich ist immer die aktuelle Fassung auf bafa.de.

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